Die Entscheidung, ob ein Gewährleistungsanspruch vorliegt, kann erst nach der Begutachtung durch einen Techniker erfolgen. Wird der Gewährleistungsanspruch bei Begutachtung durch den Kundendienst abgelehnt, stellen wir die Anfahrt sowie die zur Prüfung benötigte Arbeitszeit in Rechnung.
Wird eine Reparatur außerhalb der Gewährleistung, Garantie oder Nacherfüllung gewünscht, werden wir unseren Aufwand und Materialeinsatz in Rechnung stellen.
Wir werden uns umgehend mit Ihnen oder dem angegebenen Ansprechpartner zwecks einer Terminabsprache in Verbindung setzen. Die Rechnungsstellung erfolgt immer an den Auftraggeber.
Hinweis:Sie können Ihre Einwilligung jederzeit per E-Mail an ds@bettenmalsch.de widerrufen.
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